Eigenverbrauchslösungen für MFH

Ab 2018 bieten die gesetzlichen Rahmenbedingungen die Möglichkeit des Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV).

Dabei wird der auf dem Dach produzierte Solarstrom an die privaten oder gewerblichen Mieter bzw. Stockwerkseigentümer im Gebäude verkauft.
Der Betreiber der PV-Anlage übernimmt die Abrechnung des Stromes an die verschiedenen Verbraucher.

Die Finanzierung der Anlage kann durch eine Privatperson oder Firma im Gebäude oder auch durch einen externen Contracting Partner realisiert werden.


Broschüre „Energie Schweiz – Eigenverbrauch“

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